In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Fußballverband und der Sozialstiftung des hessischen Fußballs wurde im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung als Ergänzung des Vorstands und als Schnittstelle zwischen Kindern, Eltern, Jugendabteilung (Trainern) und Vorstand eine Kindeswohlbeauftragte berufen.
Definition: Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen als auch seine gesunde Entwicklung umfasst.
Definition: Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.