Laut §28a der Jugendspielordnung des Hessischen Fussballverbandes (HFV) gibt es die Möglichkeit für Mädchen, die bspw. in einer Jungenmannschaft spielen, wenn es in ihrem Verein keine Mädchenmannschaft gibt, in einem anderen Verein mit erwähntem Zweitspielrecht, in einer Mädchenmannschaft zu spielen.
Es gilt: Die Interessen des Heimvereins (Stammvereins) bezüglich des eigenen Trainings und Meisterschafts- bzw. Pokalspiele sind vorrangig bzw. die Wünsche des Kindes.
Abgaben zu Spielen erfolgen nach Absprache aller Beteiligten Eltern, Trainer und Kinder.
Für viele Mädchen aus Jungenmannschaften ist es ein besonderes Erlebnis mit gleichaltrigen Mädchen zusammen in einer Mannschaft zu spielen.
Alle Beteiligten haben bislang ausnehmend positive Erfahrungen mit dem Zweitspielrecht gemacht.
Gerne hilft unser Jugendleiter Alexander Winter bei Interesse weiter.
Nachfolgend finden sich als Auszug aus der Jugendordnung der komplette §28a mit allen Fristen und als Download der offizielle Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts des HFV: